Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist seit dem 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen. Der Staat kürzt ständig weitere Leistungen im Sozialbereich.
Deshalb gewinnt die private Vorsorge immer mehr an Bedeutung, denn Sie bzw. Ihre Angehörigen, müssen in voller Höhe für die Bestattungskosten aufkommen. Eine Bestattung kann mit allen Gebühren leicht 4.000,- oder gar 5.000,- € kosten.
Die Gilde gewährt beim Tode ihrer Mitglieder und etwa mitversicherter Kinder ein Sterbegeld.
vom Beginn des
11. Lebensjahres
bis Vollendung des
15. Lebensjahres
Monatsbeitrag
1,00 €
vom Beginn des
16. Lebensjahres
bis Vollendung des
25. Lebensjahres
Monatsbeitrag
1,25 €
vom Beginn des
26. Lebensjahres
bis Vollendung des
30. Lebensjahres
Monatsbeitrag
1,50 €
vom Beginn des
31. Lebensjahres
bis Vollendung des
35. Lebensjahres
Monatsbeitrag
1,75 €
vom Beginn des
36. Lebensjahres
bis Vollendung des
40. Lebensjahres
Monatsbeitrag
2,00 €
vom Beginn des
41. Lebensjahres
bis Vollendung des
45. Lebensjahres
Monatsbeitrag
2,25 €
vom Beginn des
46. Lebensjahres
bis Vollendung des
50. Lebensjahres
Monatsbeitrag
2,75 €
vom Beginn des
51. Lebensjahres
bis Vollendung des
55. Lebensjahres
Monatsbeitrag
3,25 €
vom Beginn des
56. Lebensjahres
bis Vollendung des
60. Lebensjahres
Monatsbeitrag
4,25 €
Mitversicherte Kinder sind bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres beitragsfrei.
Jedes Mitglied ist berechtigt, bis zu zehn Versicherungsverhältnisse abzuschließen, wobei die Aufnahmevoraussetzungen für jedes Versicherungsverhältnis einzeln erfüllt sein müssen.
Das Sterbegeld beträgt für jedes Versicherungsverhältnis für Abschlüsse
bis zum 31.12.1990
200,00 €
vom 01.01.1991 bis zum 31.12.2000
190,00 €
vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2004
160,00 €
vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2009
140,00 €
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2015
135,00 €
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021
145,00 €
ab dem 01. 01. 2022
725,00 €
für mitversicherte Kinder
20,00 €
Die Rückvergütung beträgt nach einer Beitragszahlungsdauer von mindestens 3 Jahren
bis 5 Jahren
10 %
bis 10 Jahren
15 %
bis 15 Jahren
20 %
bis 20 Jahren
30 %
bis 25 Jahren
50 %
über 25 Jahren
75 %
der gezahlten Beiträge ohne Zinsen, höchsten aber 75 % des Sterbegeldes.
Beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 12. Oktober 2021.
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