Eintritt

in die Höker-Totengilde von 1625 zu Bad Oldesloe


Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist seit dem 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen. Der Staat kürzt ständig weitere Leistungen im Sozialbereich.

 

Deshalb gewinnt die private Vorsorge immer mehr an Bedeutung, denn Sie bzw. Ihre Angehörigen, müssen in voller Höhe für die Bestattungskosten aufkommen. Eine Bestattung kann mit allen Gebühren leicht 4.000,- oder gar 5.000,- € kosten.

 

Die Gilde gewährt beim Tode ihrer Mitglieder und etwa mitversicherter Kinder ein Sterbegeld.

Für jedes ab dem 01. Januar 2022 abgeschlossene Versicherungsverhältnis ist folgender Beitrag zu zahlen:

vom Beginn des

11. Lebensjahres

bis Vollendung des
15. Lebensjahres

Monatsbeitrag

1,00 €


vom Beginn des

16. Lebensjahres

bis Vollendung des

25. Lebensjahres

Monatsbeitrag
1,25 €


vom Beginn des

26. Lebensjahres

bis Vollendung des

30. Lebensjahres

Monatsbeitrag

1,50 €


vom Beginn des

31. Lebensjahres

bis Vollendung des

35. Lebensjahres

Monatsbeitrag

1,75 €


vom Beginn des

36. Lebensjahres

bis Vollendung des

40. Lebensjahres

Monatsbeitrag

2,00 €


vom Beginn des

41. Lebensjahres

bis Vollendung des

45. Lebensjahres

Monatsbeitrag

2,25 €


vom Beginn des

46. Lebensjahres

bis Vollendung des

50. Lebensjahres

Monatsbeitrag

2,75 €


vom Beginn des

51. Lebensjahres

bis Vollendung des

55. Lebensjahres

Monatsbeitrag

3,25 €


vom Beginn des
56. Lebensjahres

bis Vollendung des

60. Lebensjahres

Monatsbeitrag

4,25 €


Mitversicherte Kinder sind bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres beitragsfrei.

 

 

Jedes Mitglied ist berechtigt, bis zu zehn Versicherungsverhältnisse abzuschließen, wobei die Aufnahmevoraussetzungen für jedes Versicherungsverhältnis einzeln erfüllt sein müssen.

Sterbegeld-Leistung

Das Sterbegeld beträgt für jedes Versicherungsverhältnis für Abschlüsse

bis zum 31.12.1990

200,00 €


vom 01.01.1991 bis zum 31.12.2000

190,00 €


vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2004

160,00 €


vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2009

140,00 €


vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2015

135,00 €


vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021

145,00 €


ab dem 01. 01. 2022

725,00 €


für mitversicherte Kinder

20,00 €


Rückvergütung

Die Rückvergütung beträgt nach einer Beitragszahlungsdauer von mindestens 3 Jahren

bis 5 Jahren

10 %


bis 10 Jahren

15 %


bis 15 Jahren

20 %


bis 20 Jahren

30 %


bis 25 Jahren

50 %


über 25 Jahren

75 %


der gezahlten Beiträge ohne Zinsen, höchsten aber 75 % des Sterbegeldes.
Beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 12. Oktober 2021.

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Unsere Satzung steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Satzung-2022-Höker-Totengilde-Bad-Oldesl
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